Klage, eingereicht am 29. Dezember 2010 - Florentiny/Parlament
(Rechtssache F-90/10)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Jean-Francois Florentiny (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)
Beklagter: Europäisches Parlament
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Liste der im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2009 nach Besoldungsgruppe AST 6 beförderten Beamten aufzunehmen.
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 29. Juni 2010 aufzuheben, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde,
die am 2. Dezember 2009 veröffentlichte Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. November 2009, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AST 6 beförderten Beamten aufzunehmen, aufzuheben;
die Anstellungsbehörde auf die Folgen hinzuweisen, die sich aus der Aufhebung der angefochtenen Entscheidungen ergeben, insbesondere auf die Einstufung in die Besoldungsgruppe AST 6, sowie auf die Rückwirkung der Beförderung nach Besoldungsgruppe AST 6 auf den Zeitpunkt, zu dem sie hätte wirksam werden müssen, nämlich am 1. Januar 2009;
ihm für den ihm entstandenen moralischen Schaden 2 000 Euro zuzusprechen;
dem Europäischen Parlament die Kosten aufzuerlegen.
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