Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Deutschland) eingereicht am 28. Dezember 2018 - Landkreis Südliche Weinstraße gegen PF e.a.

(Rechtssache C-830/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungskläger: Landkreis Südliche Weinstraße

Berufungsbeklagte: PF e.a.

Verfahrensbeteiligter: Vertreter des öffentlichen Interesses

Vorlagefragen

1.    Ist Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union1 dahingehend auszulegen, dass einer Vorschrift des nationalen Rechts, die die Pflicht nationaler Gebietskörperschaften (Landkreise) zur Schülerbeförderung auf die Einwohner des übergeordneten Gliedstaates (Bundesland) beschränkt, mittelbar diskriminierende Wirkung zukommt, auch wenn aufgrund der tatsächlichen Umstände feststeht, dass durch das Wohnsitzerfordernis ganz überwiegend Einwohner des übrigen Staatsgebiets des Mitgliedstaates von der Leistung ausgeschlossen werden?

Falls Frage 1 zu bejahen ist:

2.    Stellt die effektive Organisation des Schulwesens ein zwingendes Erfordernis des Allgemeinwohls dar, das eine mittelbare Diskriminierung zu rechtfertigen vermag?

____________

1 ABl. 2011, L 141, S. 1.