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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 11. Februar 2019 – Raggio di Sole Società Cooperativa Onlus/Comune di Ostuni, Consorzio per l’Inclusione Sociale dell’Ats Fasano – Ostuni – Cisternino

(Rechtssache C-110/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Raggio di Sole Società Cooperativa Onlus

Rechtsmittelgegner: Comune di Ostuni, Consorzio per l’Inclusione Sociale dell’Ats Fasano – Ostuni – Cisternino

Vorlagefrage

Steht das Unionsrecht (und insbesondere die Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, des freien Personenverkehrs, der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs) einer nationalen Regelung (wie der in Art. 83 Abs. 9, Art. 95 Abs. 10 und Art. 97 Abs. 5 des italienischen Codice dei contratti pubblici [Gesetzbuch über öffentliche Aufträge]) entgegen, wonach das Nichtanführen der Arbeitskosten und der Aufwendungen für die Sicherheit der Arbeitnehmer durch einen Bieter in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags jedenfalls zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führt, ohne dass der Bieter in einem zweiten Schritt in den Genuss des so genannten „soccorso istruttorio“ (Möglichkeit der Mängelbehebung) kommen könnte, und zwar auch in dem Fall, dass sich das Bestehen einer solchen Erklärungspflicht aus hinreichend klaren und zugänglichen Bestimmungen ergibt, und unabhängig von der Tatsache, dass die Auftragsbekanntmachung die gesetzliche Verpflichtung, dazu genaue Angaben zu machen, nicht ausdrücklich anführt?

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