Language of document : ECLI:EU:F:2007:205

URTEIL DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
(Zweite Kammer)

22. November 2007

Rechtssache F-34/06

Christos Michail

gegen

Kommission der Europäischen Gemeinschaften

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren für 2004 – Anfechtungsklage – Schadensersatzklage“

Gegenstand: Klage gemäß den Art. 236 EG und 152 EA auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004, auf Aufhebung der Entscheidung vom 4. November 2005 über die Zurückweisung der Beschwerde gegen die Beurteilung der beruflichen Entwicklung für 2004 sowie auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung von 120 000 Euro als Wiedergutmachung für den immateriellen Schaden, der dem Kläger entstanden sein soll

Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Leitsätze

Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung

(Beamtenstatut, Art. 43)

Für einen Zeitraum, in dem einem Beamten keine Aufgabe zugewiesen worden ist, können seine Leistung, Befähigung und dienstliche Führung nicht beurteilt werden; demzufolge kann ein Beamter die Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung für ein bestimmtes Jahr nicht damit beanstanden, dass sie keine Beurteilung für einen derartigen Zeitraum enthält.

(vgl. Randnr. 31)

Verweisung auf:

Gericht für den öffentlichen Dienst: 22. November 2007, Michail/Kommission, F‑67/05, Slg. ÖD 2007, I-A-1‑0000 und II-A-1-0000, Randnr. 33