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Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Korneuburg (Österreich) eingereicht am 20. April 2020 - Airhelp Limited gegen Austrian Airlines AG

(Rechtssache C-164/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesgericht Korneuburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Airhelp Limited

Beklagte: Austrian Airlines AG

Vorlagefrage

Sind die Artikel 5, 6 und 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen1 dahin auszulegen, dass die von einem Airport-Arzt festgestellte Erkrankung und damit verbundene Fluguntauglichkeit eines Fluggastes, der sich bereits an Bord eines noch nicht gestarteten Flugzeugs befindet, woraufhin die Beförderung dieses Fluggastes durch das Luftfahrtunternehmen abgelehnt wird, sodass der Fluggast das Flugzeug verlassen und sein Gepäck ausgeladen werden muss, als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinn des Art. 5 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 anzusehen ist?

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1 ABl. 2004, L 46, S. 1.