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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. November 2011 – Juvyns/Rat

(Rechtssache F-20/09)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2008 – Abwägung der Verdienste – Auf die Beurteilungen 2005/2006 gestütztes Verfahren – Kriterium des Grads der wahrgenommenen Verantwortung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Marc Juvyns (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst K. Zieleśkiewicz und G. Kimberley, dann K. Zieleśkiewicz und M. Bauer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2008 nicht nach Besoldungsgruppe AST 7 zu befördern, und, soweit erforderlich, der Entscheidungen, weniger verdienstvolle Beamte nach dieser Besoldungsgruppe zu befördern

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Juvyns trägt seine eigenen Kosten und diejenigen des Rates der Europäischen Union.

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1     ABl. C 113 vom 16.5.2009, S. 46.