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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. Juni 2012 – Guittet/Kommission

(Rechtssache F-31/10)1

(Öffentlicher Dienst – Ehemaliger Beamter – Soziale Sicherheit – Unfall – Einstellung des Verfahrens nach Art. 73 des Statuts – Zeitliche Geltung der Tabelle im Anhang der neuen Regelung zur Sicherung der Beamten bei Unfällen und Berufskrankheiten – Dauer des Verfahrens)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Christian Guittet (Cannes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und D. Martin im Beistand von Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, das nach Art. 73 des Statuts eröffnete Verfahren durch Zuerkennung eines Grades dauernder Invalidität von 64,5 % an den Kläger abzuschließen, und Klage auf Ersatz des erlittenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 27. Juli 2009, mit der das nach Art. 73 des Statuts der Beamten der Europäischen Union infolge des Unfalls von Herrn Guittet vom 8. Dezember 2003 eröffnete Verfahren abgeschlossen wurde, wird aufgehoben.

Die Europäische Kommission wird verurteilt, an Herrn Guittet einen Betrag von 2 500 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Guittet entstanden sind.

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1     ABl. C 179 vom 3.7.2010, S. 59.