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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 6. Mai 2019 – Telecom Italia SpA u. a./Roma Capitale u. a.

(Rechtssache C-368/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Telecom Italia SpA, Wind Tre SpA, Vodafone Italia SpA, Lindam Srl

Beklagte: Roma Capitale, Regione Lazio, Vodafone Italia SpA, Telecom Italia SpA, Wind Tre SpA, Wind Telecomunicazioni SpA

Vorlagefrage

Steht das Unionsrecht einer nationalen Bestimmung (wie Art. 8 Abs. 6 des Gesetzes Nr. 36 vom 22. Februar 2001) entgegen, die dahin ausgelegt und angewandt wird, dass sie den einzelnen lokalen Verwaltungen gestattet, Standortkriterien für Mobilfunkanlagen zu bestimmen, auch in Form eines Verbots, wie das Verbot, Antennen in bestimmten Gebieten oder in einem bestimmten Abstand von Gebäuden einer bestimmten Art anzubringen?

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