Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. Februar 2012 – AM/Parlament
(Rechtssache F-100/10)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Soziale Sicherheit – Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten – Art. 73 des Statuts – Nichtanerkennung eines vom Kläger erlittenen Schlaganfalls als Unfall – Ärzteausschuss – Kollegialprinzip)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AM (Malaga, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und C. Bernard-Glanz)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Einstufung des Schlaganfalls, den der Kläger am 5. März 2006 erlitten hat, als Unfall im Sinne von Art. 73 des Statuts und Art. 2 der Sicherungsregelung abgelehnt wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
AM trägt die gesamten Kosten.
____________1 ABl. C 55 vom 19.2.2011, S. 37.