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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. Februar 2012 – AM/Parlament

(Rechtssache F-100/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Soziale Sicherheit – Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten – Art. 73 des Statuts – Nichtanerkennung eines vom Kläger erlittenen Schlaganfalls als Unfall – Ärzteausschuss – Kollegialprinzip)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: AM (Malaga, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der die Einstufung des Schlaganfalls, den der Kläger am 5. März 2006 erlitten hat, als Unfall im Sinne von Art. 73 des Statuts und Art. 2 der Sicherungsregelung abgelehnt wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

AM trägt die gesamten Kosten.

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1     ABl. C 55 vom 19.2.2011, S. 37.