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Klage, eingereicht am 6. Dezember 2007 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-136/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Aalst, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. September 2007, mit der der Kläger im Anschluss an ein Disziplinarverfahren in die Besoldungsgruppe AD 9, Dienstaltersstufe 5, zurückgestuft wurde, und der Entscheidungen, mit denen er vorläufig seines Dienstes enthoben, eine Verwaltungsuntersuchung gegen ihn eingeleitet und beschlossen wurde, ihn im Jahr 2007 nicht nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern. Klage auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 5. September 2007, mit der er im Anschluss an ein am 27. September 2006 eingeleitetes Disziplinarverfahren ausdrücklich in die Besoldungsgruppe AD 9, Dienstaltersstufe 5, zurückgestuft wurde, aufzuheben;

die damit zusammenhängenden nachfolgenden Entscheidungen, insbesondere die vom 26. September 2006, ihn vorläufig seines Dienstes zu entheben, die vom 27. September 2007, eine Verwaltungsuntersuchung gegen ihn einzuleiten, und die, ihn im Jahr 2007 nicht nach Besoldungsgruppe AD 11 zu befördern, aufzuheben;

die Entscheidung der Sitzung "im engeren Kreis" des Rechnungshofs vom 8. März 2007, das Mandat von Michel Hervé um weitere sechs Jahre ab dem 1. Juli 2007 zu verlängern, aufzuheben;

den Rechnungshof zu verurteilen, dem Kläger 10 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens, den er während des Disziplinarverfahrens und im Anschluss daran erlitten hat, und des materiellen Schadens in Form der Differenz zwischen den Dienstbezügen, die er seit dem Tag erhalten hat, an dem die angeführten Entscheidungen über seine Beförderung wirksam wurden, und den Dienstbezügen, auf die er im Falle der Beförderung zu diesem Tag Anspruch gehabt hätte, zu zahlen;

dem Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen.

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