Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 8. Februar 2012 – AY/Rat
(Rechtssache F-23/11)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Beförderungsverfahren 2010 – Abwägung der Verdienste – Fehlende Berücksichtigung der beruflichen Fortbildung und der Zertifizierung – Rechtsfehler)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AY (Bousval, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte É. Boigelot und S. Woog, dann Rechtsanwalt É. Boigelot)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und J. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Rates, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2010 nach Besoldungsgruppe AST 9 beförderten Beamten aufzunehmen, sowie auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
Die Entscheidung, mit der der Rat der Europäischen Union es abgelehnt hat, AY im Beförderungsverfahren 2010 nach Besoldungsgruppe AST 9 zu befördern, wird aufgehoben.
Über die hilfsweise gestellten Anträge von AY braucht nicht entschieden zu werden.
Die übrigen Klageanträge von AY werden zurückgewiesen.
Der Rat der Europäischen Union trägt die gesamten Kosten.
____________1 ABl. C 226 vom 30.7.11, S. 31.