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Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het Bedrijfsleven (Niederlande), eingereicht am 21. September 2018 – Darie B.V./Staatssecretaris van Infrastructuur en Milieu

(Rechtssache C-592/18)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

College van Beroep voor het Bedrijfsleven

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Darie B.V.

Beklagter: Staatssecretaris van Infrastructuur en Milieu

Vorlagefragen

Ist der Begriff „Biozidprodukt“ in Art. 3 der Verordnung Nr. 528/20121 dahin auszulegen, dass er auch Mittel einbezieht, die sich aus einer oder mehreren Bakterienarten, Enzymen oder anderen Bestandteilen zusammensetzen, wenn sie aufgrund ihrer spezifischen Wirkung nicht unmittelbar auf die Schadorganismen, für die sie bestimmt sind, sondern auf die Entstehung bzw. Aufrechterhaltung des möglichen Lebensraums der Schadorganismen einwirken, und welche Anforderungen sind dann gegebenenfalls an eine solche Einwirkung zu stellen?

Ist es für die Beantwortung von Frage 1 relevant, ob die Gegebenheiten, unter denen ein solches Mittel angewendet wird, frei von den Schadorganismen sind, und wenn ja, anhand welcher Maßstäbe muss beurteilt werden, ob Letzteres der Fall ist?

Ist es für die Beantwortung von Frage 1 relevant, innerhalb welchen Zeitraums die Einwirkung stattfindet?

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1 Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. 2012, L 167, S. 1).