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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 16. Juni 2011 - Ashbrook u. a./Kommission

(Rechtssache F-99/10)

(Öffentlicher Dienst - Jährliche Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Michael Ashbrook (Luxemburg, Luxemburg) u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Cortese, C. Cortese und F. Spitaleri)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der in die Gehaltsabrechnungen der Kläger übernommenen Entscheidungen der Beklagten, die Angleichung des Gehalts der Kläger im Rahmen der jährlichen Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten auf der Grundlage der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1296/2009 des Rates vom 23. Dezember 2009 ab Juli 2009 auf eine Erhöhung um 1,85 % zu begrenzen, sowie auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Der Rechtsstreit in der Rechtssache F-99/10, Ashbrook u. a./Kommission, ist in der Hauptsache erledigt.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 13 vom 15.1.2011, S. 42.