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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 18. September 2017 – DISA Gas SAU/Administración del Estado, Redexis Gas S.L., Repsol Butano S.A.

(Rechtssache C-546/17)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: DISA Gas SAU

Beklagte: Administración del Estado, Redexis Gas S.L. und Repsol Butano S.A.

Vorlagefragen

Ist mit Blick auf die in der Rechtssache Federutility (Urteil des Gerichtshofs vom 20. April 2010, C-265/08, EU:C:2010:205) begründete Lehre die Bestimmung eines Höchstpreises für Flüssiggasflaschen als Maßnahme zum Schutz sozial schwacher Nutzer mit dem in dieser Rechtssache ergangenen Urteil oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, wenn alternativ oder kumulativ die im Folgenden genannten Umstände vorliegen?

–    Die Maßnahme wird mit allgemeinem Charakter für sämtliche Verbraucher und auf unbeschränkte Zeit, nämlich „solange die in diesem Markt bestehenden Konkurrenz- und Wettbewerbsbedingungen als nicht ausreichend angesehen werden“, eingeführt.

–    Die Maßnahme dauert bereits [1]8 Jahre an.

–    Die Maßnahme trägt möglicherweise dazu bei, dass die geringe Wettbewerbsintensität dauerhaft fortbesteht, da sie ein Hindernis für den Eintritt neuer Marktteilnehmer darstellt.

Ist mit Blick auf die in der Rechtssache Federutility (Urteil des Gerichtshofs vom 20. April 2010, C-265/08, EU:C:2010:205) begründete Lehre die Verpflichtung des beherrschenden Anbieters eines bestimmten räumlichen Bereichs zur Belieferung von Haushalten mit abgefülltem Flüssiggas als Maßnahme zum Schutz sozial schwacher oder in schwer zugänglichen Gebieten wohnender Nutzer mit dem in dieser Rechtssache ergangenen Urteil oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar, wenn alternativ oder kumulativ die in Frage 1 genannten Umstände vorliegen?

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