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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 1. Februar 2008 - Labate / Kommission

(Rechtssache F-77/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten - Berufskrankheit - Lungenkrebs - Passivrauchen - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Kay Labate (Tarquinia, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt I. Forrester)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen der Kommission vom 6. Oktober 2006 und vom 18. Oktober 2004, die Krebserkrankung, die zum Tod des Ehemanns der Klägerin geführt hat, nicht als eine auf Passivrauchen zurückgehende Berufskrankheit anzuerkennen

Tenor des Beschlusses

Über die von Frau Labate in ihrer Klageschrift gestellten Anträge braucht nicht entschieden zu werden.

Der von Frau Labate in ihrem Schreiben vom 25. Oktober 2007 gestellte Schadensersatzantrag wird als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 223 vom 22.9.2007, S. 22.