Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 7. November 2013 – Cortivo/Parlament
(Rechtssache F-52/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Ruhegehalt – Berichtigungskoeffizient – Wohnsitzmitgliedstaat – Begriff – Hauptwohnsitz – Wohnsitz in zwei Mitgliedstaaten – Belege – Berechtigtes Vertrauen)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Maria Luisa Cortivo (Sagone, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Salerno)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und S. Alves)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung über die Festlegung des Hauptwohnsitzes der Klägerin in Luxemburg und der Entscheidung, die den Bescheid über die Änderung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin enthält, wonach der Berichtigungskoeffizient für Frankreich mit Wirkung vom 1. Januar 2010 entfällt
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Cortivo trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten des Europäischen Parlaments verurteilt.
________________________1 ABl. C 200 vom 7.7.2012, S. 22.