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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 24. April 2013 – BX/Kommission

(Rechtssache F-88/11)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Auswahlverfahren EPSO/AD/148/09 − Nichtaufnahme in die Reserveliste)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: BX (Washington, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin R. Rata)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst − Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/148/09-RO, Beamtinnen und Beamte der Funktionsgruppe Administration (AD 5), aufzunehmen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

BX trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten verurteilt, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

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1 ABl. C 347 vom 26.11.2011, S. 45.