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Klage, eingereicht am 23. Februar 2015 – ZZ/Rat

(Rechtssache F-31/15)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Ruhegehaltsabrechnung des Klägers für Mai 2014, soweit darin Ruhegehaltsanpassungen in Höhe von 0 % für das Jahr 2011 und 0,8 % für das Jahr 2012 aufgeführt sind, sowie Ersatz des angeblich erlittenen materiellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtenen Entscheidungen und, soweit erforderlich, die Entscheidungen, mit denen die Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben;

den Beklagten zu verurteilen, ihm zum Ersatz des finanziellen materiellen Schadens die ausstehenden Bezüge in Höhe einer Anpassung seiner Gehälter und Ruhegehälter in Höhe von 1,7 % für 2011 und 2012 zuzüglich Verzugszinsen zum Satz der Europäischen Zentralbank, erhöht um 2 Punkte, ab dem Tag der Urteilsverkündung zu zahlen;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.