Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2010 - Füller-Tomlinson/Parlament
(Öffentlicher Dienst - Ehemalige Zeitbedienstete - Berufskrankheit - Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität - Dauer des Verfahrens zur Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung, mit der der Anteil der dauernden Teilinvalidität, der auf Berufskrankheit der Klägerin zurückzuführen ist, auf 20 % festgesetzt wurde, und hilfsweise Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz des immateriellen Schadens, der der Klägerin entstanden ist
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Füller-Tomlinson trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009, S. 76.