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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 1. Juli 2010 - Füller-Tomlinson/Parlament

(Rechtssache F-97/08)1

(Öffentlicher Dienst - Ehemalige Zeitbedienstete - Berufskrankheit - Beeinträchtigung der physischen und psychischen Integrität - Dauer des Verfahrens zur Anerkennung der Krankheit als Berufskrankheit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Paulette Füller-Tomlinson (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der der Anteil der dauernden Teilinvalidität, der auf Berufskrankheit der Klägerin zurückzuführen ist, auf 20 % festgesetzt wurde, und hilfsweise Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz des immateriellen Schadens, der der Klägerin entstanden ist

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Füller-Tomlinson trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009, S. 76.