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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 25. April 2007 - Kerstens / Kommission

(Rechtssache F-59/06)1

(Bericht über die berufliche Entwicklung - Beurteilungsjahr 2004 - Verstoß gegen Art. 43 des Statuts - Verstoß gegen die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 43 des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 11. Juli 2005 über die Annahme des Berichts über die berufliche Entwicklung des Klägers für das Jahr 2004 sowie der ausdrücklichen Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 6. Februar 2006, mit der die Beschwerde Nr. R/769/05 des Klägers zurückgewiesen wird

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 165 vom 15.7.2006, S. 34.