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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 19. Juni 2007 - Davis u. a. / Rat

(Rechtssache F-54/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehaltsansprüche - Berichtigungskoeffizient - Versetzung in den Ruhestand nach dem Inkrafttreten des Statuts in seiner seit dem 1. Mai 2004 anwendbaren Fassung - Anwendung von Berichtigungskoeffizienten, deren Berechnung sich nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des Landes richtet, in dem die Ruhegehaltsempfänger wohnen - Übergangsregelung - Abschaffung der Berichtigungskoeffizienten für die Ruhegehaltsansprüche, die nach dem Inkrafttreten des Statuts in seiner seit dem 1. Mai 2004 anwendbaren Fassung erworben wurden)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: John Davis (Bolton, Vereinigtes Königreich) und drei weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und I. Sulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen des Rates, mit denen die Ruhegehaltsansprüche der Kläger festgesetzt wurden, soweit auf den nach dem 30. April 2004 erworbenen Teil ihrer Ruhegehaltsansprüche kein Berichtigungskoeffizient angewandt wird und der Berichtigungskoeffizient, der auf den vor dem 30. April 2004 erworbenen Teil ihrer Ruhegehaltsansprüche angewandt wird, sich von demjenigen unterscheidet, der auf die Bezüge der im Vereinigten Königreich oder in Dänemark Dienst tuenden Beamten angewandt wird.

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 154 vom 1.7.2006, S. 28.