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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 7. November 2007 - Hinderyckx / Rat

(Rechtssache F-57/06)1

(Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2005 - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten - Verstoß gegen Art. 45 des Statuts - Abwägung der Verdienste - Von unterschiedlichen Organen erstellte Beurteilungen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jacques Hinderyckx (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Martin)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Simm und M. Bauer)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2005 nicht nach Besoldungsgruppe B*8 zu befördern, und Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Der Rat der Europäischen Union trägt neben seinen eigenen Kosten ein Drittel der Kosten von Herrn Hinderyckx.

Herr Hinderyckx trägt zwei Drittel seiner eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 178 vom 29.7.2006, S. 34.