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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 11. Dezember 2012 - Trentea/FRA

(Rechtssache F-112/10)

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete der FRA - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - Stellenausschreibung - Ablehnung einer Bewerbung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Cornelia Trentea (Wien, Österreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Prozessbevollmächtigte: M. Kjærum im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, mit der die Bewerbung der Klägerin für die Stelle eines Verwaltungsassistenten im Bereich "Finance and Procurement" abgelehnt wurde, und der Entscheidung, mit der ein anderer Bewerber ernannt wurde, sowie Antrag auf Ersatz des der Klägerin nach eigenen Angaben entstandenen immateriellen und materiellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Trentea trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

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1 - ABl. C 13 vom 15.1.2011, S. 43.