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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 22. Juni 2011 - Lebedef/Kommission

(Rechtssache F-33/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beurteilungsverfahren für das Jahr 2005 - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Allgemeine Durchführungsbestimmungen zu Art. 43 des Statuts - Im Anschluss an das Urteil in der Rechtssache F-36/07 erstellte Beurteilung - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. Dezember 2005, wie sie nach Aufhebung durch das Urteil F-36/07 des Gerichts für den öffentlichen Dienst erstellt worden ist

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Lebedef trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 209 vom 31.7.2010, S. 53.