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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. Mai 2008 - Braun-Neumann / Parlament

(Rechtssache F-79/07)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter - Hinterbliebenenversorgung - Auszahlung zu 50 % wegen eines weiteren hinterbliebenen Ehegatten - Unzulässigkeit - Verspäteter Eingang der Beschwerde - Zwingende Prozessvoraussetzung - Prüfung von Amts wegen - Zeitliche Geltung der Verfahrensordnung des Gerichts)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Kurt-Wolfgang Braun-Neumann (Merzig, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Ames)

Beklagter: Europäisches Parlament (Bevollmächtigte: J. F. De Wachter, K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Zahlung der vollen Hinterbliebenenversorgung

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 235 vom 6.10.2007, S. 31.