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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 30. April 2008 - Dragoman / Kommission

(Rechtssache F-16/07)

(Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren - Prüfungsausschuss - Grundsatz der Unparteilichkeit des Prüfungsausschusses - Art. 11a des Statuts - Gleichbehandlung von internen und externen Bewerbern - Ausschluss eines Bewerbers - Begründungspflicht - Umfang - Wahrung der Geheimhaltung der Arbeiten des Prüfungsausschusses)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Parteien

Klägerin: Adriana Dragoman (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G.-F. Dinulescu)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: K. Herrmann, F. Telea und M. Velardo)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/34/05 (zur Bildung einer Einstellungsreserve von Konferenzdolmetscherinnen und Konferenzdolmetschern rumänischer Sprache), für die erste Dolmetscherprüfung der Klägerin eine Note zu erteilen, die es ihr nicht erlaubt hat, zu den folgenden Prüfungen dieses Auswahlverfahrens zugelassen zu werden - Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 6 des Anhangs III des Beamtenstatuts

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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