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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 24. September 2009 - Schell/Kommission

(Rechtssache F-36/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Vergabe von Prioritätspunkten durch die Generaldirektoren - Beförderungsverfahren 2007)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Arno Schell (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Klägers für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 und Aufhebung seiner "Beförderungsbeurteilung 2007"

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Schell trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 142 vom 7.6.2008, S. 40.