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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. Oktober 2013 – Thomé/Kommission

(Rechtssache F-97/12)1

(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/177/10 – Entscheidung, einen erfolgreichen Teilnehmer nicht einzustellen – Auswahlkriterien – Hochschulabschluss)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Florence Thomé (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und D. Abreu Caldas)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und M. G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde der Kommission, die Klägerin nach ihrer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren EPSO/AD/177/10-EPA nicht einzustellen, und Klage auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Entscheidungen der Europäischen Kommission vom 11. November 2011 und vom 5. Juni 2012 werden aufgehoben.

Die Europäische Kommission wird zur Zahlung eines Betrags von 14 000 Euro an Frau Thomé verurteilt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten von Frau Thomé verurteilt.

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1     ABl. C 355 vom 17.11.2012, S. 39.