Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Dezember 2006 - Strack / Kommission
(Beamte - Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - Berufskrankheit - Beschwerende Maßnahme - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Guido Strack (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Bouneou und F. Frabetti)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Antrag des Klägers, seine Krankheit als Berufskrankheit anzuerkennen, abzulehnen, sowie Schadensersatz
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 131 vom 3.6.2006, S. 53.