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Klage, eingereicht am 8. Februar 2009 - Marcuccio / Kommission

(Rechtssache F-11/09)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa )

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beklagte den Antrag des Klägers auf Erstattung bestimmter Kosten für ärztliche Behandlung zum Erstattungssatz von 100 v. H. ablehnt

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, mit der seine beiden Anträge vom 27. Dezember 2007 auf Erstattung von Kosten für ärztliche Behandlung abgelehnt wurden, aufzuheben;

falls erforderlich, die Abrechnung vom 16. Oktober 2008 aufzuheben;

die Europäische Kommission dazu zu verurteilen, dem Kläger für die Erstattung zu 100 v. H. der Kosten für ärztliche Behandlung den Betrag von 356,18 Euro oder einen niedrigeren Betrag, den das Gericht für recht und billig erachtet, zu zahlen, zuzüglich Zinsen ab dem ersten Tag des fünften Monats, der auf den Tag folgt, an dem beide Anträge beim Empfänger eingegangen sind, in Höhe von 10 % pro Jahr mit jährlicher Kapitalisierung oder mit der Kapitalisierung und dem dies a quo, die das Gericht für angemessen hält;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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