Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen der Înalta Curte de Casație și Justiție (Rumänien), eingereicht am 19. November 2019 – Strafverfahren gegen NC

(Rechtssache C-840/19)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Înalta Curte de Casație și Justiție

Partei des Ausgangsverfahren

NC

Andere Partei des Verfahrens

Parchetul de pe lângă Înalta Curte de Casație și Justiție – Direcția Națională Anticorupție

Vorlagefragen

Sind Art. 19 Abs. 1 des Vertrags über die Europäische Union, Art. 325 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 4 der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug1 , erlassen auf der Grundlage von Art. 83 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, dahin auszulegen, dass sie dem Erlass einer Entscheidung durch eine außerhalb der Justiz stehende Einrichtung, die Curtea Constituțională a României (Verfassungsgericht Rumäniens), entgegenstehen, die vorschreibt, dass in einem bestimmten Zeitraum entschiedene Korruptionssachen, die in der Berufung anhängig sind, zur erneuten Verhandlung zurückzuverweisen sind, weil auf der Ebene des obersten Gerichts keine auf diesem Gebiet spezialisierten Spruchkörper errichtet worden waren, obgleich sie die Spezialisierung der Richter anerkennt, mit denen die Spruchkörper besetzt waren?

Sind Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union und Art. 47 [Abs. 2] der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass eine außerhalb der Justiz stehende Einrichtung die Rechtswidrigkeit der Besetzung der Spruchkörper innerhalb einer Abteilung eines obersten Gerichts (Spruchkörper, die mit amtierenden Richtern besetzt sind, die zum Zeitpunkt der Beförderung u. a. die Voraussetzung der Spezialisierung erfüllt haben, die für die Beförderung zum obersten Gericht verlangt wird) feststellt?

Ist der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts dahin auszulegen, dass er es dem nationalen Gericht erlaubt, eine verfassungsgerichtliche Entscheidung, die aufgrund einer Befassung mit einem Verfassungskonflikt ergangen ist und nach nationalem Recht verbindlich ist, unangewendet zu lassen?

____________

1 ABl. 2017, L 198, S. 29.