Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Februar 2013 – BB/Kommission
(Rechtssache F-17/11)1
(öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags – Anfechtungsklage – Schadensersatzklage)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: BB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Blot)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Vertrag der Klägerin als Vertragsbedienstete nicht zu verlängern
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten ein Drittel der Kosten von BB.
BB trägt zwei Drittel ihrer Kosten.
________________________1 ABl. C 186 vom 25.6.2011, S. 33.