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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Februar 2013 – BB/Kommission

(Rechtssache F-17/11)1

(öffentlicher Dienst – Vertragsbediensteter – Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags – Anfechtungsklage – Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: BB (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Vertrag der Klägerin als Vertragsbedienstete nicht zu verlängern

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Europäische Kommission trägt neben ihren eigenen Kosten ein Drittel der Kosten von BB.

BB trägt zwei Drittel ihrer Kosten.

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1     ABl. C 186 vom 25.6.2011, S. 33.