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Vorabentscheidungsersuchen der Commissione tributaria provinciale di Palermo (Italien), eingereicht am 3. August 2018 – Autoservizi Giordano società cooperativa/Agenzia delle Dogane e dei Monopoli - Ufficio di Palermo

(Rechtssache C-513/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Commissione tributaria provinciale di Palermo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Autoservizi Giordano società cooperativa

Beklagte: Agenzia delle Dogane e dei Monopoli - Ufficio di Palermo

Vorlagefragen

1.    Ist Art. 7 der Richtlinie 2003/96/EG1 dahin auszulegen, dass in seinen Anwendungsbereich alle öffentlichen oder privaten Unternehmen und Rechtssubjekte fallen, die im Bereich der Personenbeförderung mit Bussen einschließlich der Vermietung von Bussen mit Fahrer tätig sind, und steht diese Bestimmung den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie entgegen, soweit sie zu den Rechtssubjekten, die Gasöl gewerblich nutzen, nicht auch diejenigen zählt, die Busse mit Fahrern vermieten?

2.    Führt das den Staaten eingeräumte Ermessen, von dem in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/96/EG die Rede ist („Die Mitgliedstaaten dürfen zwischen gewerblich und nicht gewerblich genutztem Gasöl, das als Kraftstoff verwendet wird, differenzieren, vorausgesetzt, die gemeinschaftlichen Mindeststeuerbeträge werden eingehalten und der Steuersatz für gewerbliches Gasöl, das als Kraftstoff verwendet wird, wird nicht unter den am 1. Januar 2003 geltenden nationalen Steuerbetrag abgesenkt“), dazu, dass die Bestimmung, wonach auch das für die „gelegentliche Personenbeförderung“ bestimmte Gasöl, das gewerblich genutzt wird, nicht unmittelbar wirksam und unbedingt ist?

3.    Ist Art. 7 der Richtlinie 2003/96/EG inhaltlich sowohl hinreichend genau als auch unbedingt, so dass sich der Einzelne vor den Behörden des betreffenden Mitgliedstaats unmittelbar darauf berufen kann?

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1 Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom (ABl. 2003, L 283, S. 51).