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Klage, eingereicht am 25. Juni 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-65/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, dem Kläger keine Familienzulage für den aus einer früheren Ehe stammenden Sohn seiner Ehefrau zu gewähren

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 17. August 2011 über die Ablehnung seines Antrags vom 20. Juli 2011 auf Gewährung der Familienzulage und der daraus folgenden Vergünstigungen sowie der jährlichen Reisekosten für das Kind seiner Ehefrau aufzuheben;

soweit erforderlich die Entscheidung über die Ablehnung seiner Beschwerde vom 13. März 2012 aufzuheben;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.