Language of document : ECLI:EU:C:2020:210

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

3. März 2020(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C-685/19

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Frankenthal (Deutschland) mit Entscheidung vom 2. September 2019, beim Gerichtshof eingegangen am 17. September 2019, in dem Verfahren

OK

gegen

Daimler AG

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung der Generalanwältin E. Sharpston

folgenden

Beschluss

1        Mit Beschluss vom 10. Februar 2020, der am 17. Februar 2020 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Landgericht Frankenthal (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C685/19 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Unterschriften


* Verfahrenssprache: Deutsch.