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Klage, eingereicht am 19. November 2010 - Cocchi und Falcione/Kommission

(Rechtssache F-122/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Giorgio Cocchi (Wezembeek-Oppem, Belgien) und Nicola Falcione (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi und J.-N. Louis)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Zurückziehung eines Vorschlags betreffend die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen der Kläger, den diese bereits angenommen hatten

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidung vom 12. Februar 2010 aufzuheben, mit der der von Herrn Falcione am 9. Oktober 2009 angenommene Vorschlag vom 16. September 2009, der die Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts betraf, "annulliert" wurde;

die Entscheidung vom 23. Februar 2010 aufzuheben, mit der der von Herrn Cocchi am 10. November 2010 angenommene Vorschlag vom 13. Oktober 2009, der die Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts betraf, "annulliert" wurde;

die Beklagte zur Zahlung von 200 000 Euro an Herrn Falcione und von 50 000 Euro an Herrn Cocchi zu verurteilen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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