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Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 28. November 2019 – L/Banco de Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, S.A.U.

(Rechtssache C-869/19)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Supremo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: L

Rechtsmittelgegnerin: Banco de Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria, S.A.U.

Vorlagefrage

Steht Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG1 der Anwendung der Verfahrensgrundsätze der Verhandlungsmaxime, der Dispositionsmaxime und des Verbots der reformatio in peius entgegen, die das Gericht, das mit dem von der Bank gegen ein Urteil, mit dem die Rückerstattung der vom Verbraucher aufgrund einer für nichtig erklärten Mindestzinsklausel rechtsgrundlos gezahlten Beträge zeitlich beschränkt wurde, eingelegten Rechtsmittel befasst ist, daran hindern, auf die vollständige Rückerstattung dieser Beträge zu erkennen und damit die Position des Rechtsmittelführers zu verschlechtern, weil diese Beschränkung vom Verbraucher nicht angefochten worden ist?

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1     Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).