Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Darmstadt (Deutschland) eingereicht am 11. Dezember 2019 - EP gegen Kreis Groß-Gerau
(Rechtssache C-905/19)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Darmstadt
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: EP
Beklagter: Kreis Groß-Gerau
Vorlagefragen
Kann aus dem Diskriminierungsverbot des Artikel 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien1 ein Verbot der Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis wegen des nachträglichen Wegfalls der Erteilungsvoraussetzungen für diese Aufenthaltserlaubnis abgeleitet werden, wenn
der tunesische Staatsangehörige im Zeitpunkt der Bekanntgabe der nachträglichen Verkürzung der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis einer Beschäftigung nachging,
die Verkürzungsentscheidung nicht auf Gründen beruht, die dem Schutz eines berechtigten Interesses des Staates, wie der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit dienen, und
der tunesische Staatsangehörige keine von der Aufenthaltserlaubnis unabhängige Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung (Arbeitserlaubnis) besaß, sondern kraft Gesetzes während der zeitlichen Geltung der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt war?
Setzt die Rechtsstellung eines Ausländers aus dem Diskriminierungsverbot des Art. 64 des Europa-Mittelmeer-Abkommens mit Tunesien neben der Aufenthaltserlaubnis die Erteilung einer behördlichen Genehmigung, eine Beschäftigung ausüben zu dürfen, voraus?
Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Beurteilung der aufenthalts- und arbeitsgenehmigungsrechtlichen Rechtsstellung an? Ist der Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Entscheidung, mit dem das Aufenthaltsrecht entzogen wird, maßgeblich oder der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung?
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1 Europa-Mittelmeer-Abkommen vom 17. Juli 1995 zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits (ABl. 1998, L 97, S. 1).