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Rechtsmittel der Rogesa Roheisengesellschaft Saar mbH gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 11. Juli 2018 in der Rechtssache T-643/13, Rogesa Roheisengesellschaft Saar mbH gegen Europäische Kommission, eingelegt am 11. September 2018

(Rechtssache C-568/18 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Rogesa Roheisengesellschaft Saar mbH (Prozessbevollmächtigte: S. Altenschmidt, D. Jacob, Rechtsanwälte)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäische Kommission

Anträge der Rechtsmittelführerin

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

- das Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2018 in der Rechtssache T-643/13 aufzuheben;

- die Entscheidung der Kommission vom 15. September 2013 mit dem Aktenzeichen GestDem 2013/1504 für nichtig zu erklären;

- hilfsweise das Urteil des Gerichts aufzuheben und die Sache an das Gericht zurückzuweisen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Rechtsmittelführerin macht die folgenden Rechtsmittelgründe geltend:

1. Das Gericht habe die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1367/20061 für die Ablehnung eines freien Zugangs zu Umweltinformationen verkannt. Es habe den Ablehnungsgrund des Art. 4 Abs. 2, erster Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1049/20012 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 im Lichte der Vorgaben des Aarhus-Übereinkommens zu weit ausgelegt. Das Gericht gehe rechtsfehlerhaft davon aus, dass die Informationen zur CO2-Effizienz einer Industrieanlage sensible Geschäftsinformationen seien.

2. Das Gericht habe unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 und Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 das Vorliegen von Umweltinformationen über Emissionen verkannt.

3. Das Gericht habe auch ansonsten das von der Rechtsmittelführerin dargelegte überwiegende öffentliche Interesse an dem Zugang zu den in Rede stehenden Umweltinformationen nicht angemessen berücksichtigt.

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1 Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft, ABl. 2006, L 264, S. 13.

2 Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, ABl. 2001, L 145, S. 43.