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Klage, eingereicht am 9. Mai 2006 - Nijs / Rechnungshof

(Rechtssache F-49/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Bereldange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger im Jahr 2005 nicht zu befördern, und jeder mit ihr zusammenhängenden und/oder aus ihr folgenden Entscheidung;

Verurteilung zum Ersatz des dem Kläger entstandenen materiellen und immateriellen Schadens;

Verurteilung des Europäischen Rechnungshofes in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf

1.    die Folgen, die eine Verfälschung seiner Beurteilung für das Jahr 2003 für das Beurteilungsverfahren 2004 hatte;

2.    einen Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit der Bediensteten, der Gleichbehandlung der Beamten und der ordnungsgemäßen Verwaltung bei der Anwendung des vom Beklagten festgelegten neuen Beurteilungssystems auf den Kläger;

3.    die Tatsache, dass eine seiner Kolleginnen rechtswidrig vorübergehend mit der Wahrnehmung höherer Aufgaben betraut worden sei;

4.    die Tatsache, dass einer seiner Vorgesetzten seinen Dienst rechtswidrig ausgeübt habe;

5.    die unzureichende Integrität dieses Vorgesetzten;

6.    mehrere Fälle von Ermessensmissbrauch und einen Verstoß gegen den EG-Vertrag.

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