Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 14. Juli 2011 – Praskevicius/Parlament
(Rechtssache F-81/10)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Beförderung – Artikel 45 des Statuts – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Verdienstpunkte – Abwägung der Verdienste – Begründung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Vidas Praskevicius (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Nelissen Grade und G. Leblanc)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: V. Montebello-Demogeot und N. B. Rasmussen)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung des Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AD 6 beförderten Beamten aufzunehmen, und Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 ABl. C 301 vom 6.11.2010, S. 66.