Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. März 2011 – Begue u. a./Kommission
(Rechtssache F-27/10)1
(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Vergütung für Arbeitnehmer, die regelmäßig im Bereitschaftsdienst eingesetzt sind – Art. 55 und 56b des Statuts – Verordnung [EWG, Euratom, EGKS] Nr. 495/77)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christian Begue u. a. (Marcy, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Woimant)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der den Klägern die rückwirkende Auszahlung der Vergütung für Bereitschaftsdienst nach Art. 56b des Statuts verweigert wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.
____________1 ABl. C 179 vom 3.7.2010, S. 58.