Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 10. März 2011 – Begue u. a./Kommission

(Rechtssache F-27/10)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Vergütung für Arbeitnehmer, die regelmäßig im Bereitschaftsdienst eingesetzt sind – Art. 55 und 56b des Statuts – Verordnung [EWG, Euratom, EGKS] Nr. 495/77)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Christian Begue u. a. (Marcy, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Woimant)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, mit der den Klägern die rückwirkende Auszahlung der Vergütung für Bereitschaftsdienst nach Art. 56b des Statuts verweigert wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Kommission.

____________

1     ABl. C 179 vom 3.7.2010, S. 58.