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Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Barcelona (Spanien), eingereicht am 20. Juli 2020 – CDT, S.A./MIMR, HRMM

(Rechtssache C-321/20)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Audiencia Provincial de Barcelona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Berufungsklägerin: CDT, S.A.

Berufungsbeklagte: MIMR, HRMM

Vorlagefragen

Nimmt ein Urteil des Gerichtshofs, das eine Unionsrichtlinie auslegt und anwendet und in dem festgestellt wird, dass ein innerstaatliches Gesetz gegen diese Richtlinie verstößt, dem innerstaatlichen Gesetz sofort seine Wirkung oder muss es in den Beziehungen zwischen Privatpersonen weiter angewandt werden, bis es durch den innerstaatlichen Gesetzgeber geändert wird? Der Gerichtshof wird entweder um eine allgemeine Antwort oder um eine Beantwortung speziell im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs vom 14. Juni 20121 und dessen Wirkungen auf [die ursprüngliche Fassung von Art. 83 der Neufassung des Allgemeinen Gesetzes über den Schutz der Verbraucher und Nutzer] ersucht.

Steht der der Rechtsordnung der Union innewohnende Grundsatz der Rechtssicherheit der vollständigen Streichung des Inhalts einer Vertragsklausel wegen ihrer Missbräuchlichkeit in Fällen entgegen, in denen es zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags und der Einbeziehung einer Vertragsklausel in diesen an einem Kriterium zur Definition der Missbräuchlichkeit hinsichtlich des durch sie geregelten Vertragsgesichtspunkt fehlte, weil es weder eine Rechtsvorschrift noch eine einschlägige Rechtsprechung gab? Falls die Frage bejaht wird, hat dies zur Folge, dass nur der für missbräuchlich erachtete Gesichtspunkt der fraglichen Klausel gestrichen werden darf?

Steht derselbe Grundsatz der Anwendung eines Kriteriums der Rechtsprechung zur Auslegung einer innerstaatlichen Rechtsnorm auf Verträge entgegen, die vor der Festlegung dieses Kriteriums bestanden und abgeschlossen wurden, als das allgemein von den Gerichten angewandte Kriterium dem neuen Kriterium der Rechtsprechung entgegengesetzt war?

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1 Urteil vom 14. Juni 2012, Banco Español de Crédito (C-618/10, EU:C:2012:349).