Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d’État (Frankreich), eingereicht am 24. Mai 2019 – Société Générale SA/Ministre de l’Action et des Comptes publics
(Rechtssache C-403/19)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Conseil d’État
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kassationsbeschwerdeführerin: Société Générale SA
Kassationsbeschwerdegegner: Ministre de l’Action et des Comptes publics
Vorlagefrage
Hat im Hinblick auf Art. 56 EG-Vertrag, jetzt Art. 63 AEUV, der Umstand, dass die Anwendung von Steuervorschriften zum Ausgleich einer Doppelbesteuerung der einer Gesellschaft, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie ansässig ist, körperschaftsteuerpflichtig ist, von einer in einem anderen Staat ansässigen Gesellschaft ausgeschütteten Dividenden, die, weil der andere Staat seine Steuerhoheit ausübt, einer Quellensteuer unterliegen, geeignet ist, eine Schlechterstellung von Geschäften, die im erstgenannten Staat körperschaftsteuerpflichtige Gesellschaften mit Wertpapieren ausländischer Gesellschaften tätigen, fortbestehen zu lassen, zur Folge, dass der Mitgliedstaat, sofern er sich für den Ausgleich der Doppelbesteuerung entschieden hat, über den Verzicht auf die Steuereinnahmen, die er durch die Heranziehung der in Rede stehenden Dividenden zur Körperschaftsteuer erzielen würde, hinauszugehen hat?
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