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Klage, eingereicht am 5. März 2012 – ZZ u. a./Kommission

(Rechtssache F−29/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der auf den neu berechneten Vorschlag des Amtes für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) gestützten Entscheidungen über die Übertragung der vor dem Eintritt in den Dienst der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche

Anträge

Die Kläger beantragen,

Art. 9 der allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts aufzuheben;

die Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Angebote für eine Anrechnung der Ruhegehaltsansprüche der Kläger zurückgezogen und ersetzt wurden;

die Entscheidungen, bei der Behandlung der Anträge der Kläger auf Übertragung der Ruhegehaltsansprüche die in den allgemeinen Durchführungsbestimmungen vom 3. März 2011 zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts enthaltenen Parameter anzuwenden, aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.