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Klage, eingereicht am 25. August 2007 - Marcuccio / Kommission

(Rechtssache F-86/07)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Cipressa)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die in welcher Form auch immer getroffene Entscheidung (im Folgenden: angefochtene Entscheidung) der Beklagten aufzuheben, mit der diese den Antrag des Klägers an die Anstellungsbehörde vom 10. Juli 2006 abgelehnt hat, ihm den Schaden, der ihm durch das rechtswidrige Verhalten und insbesondere das Mobbing durch Bedienstete der Beklagten während seiner dienstlichen Verwendung bei der Vertretung der Kommission in Angola entstanden ist (im Folgenden: streitiger Schaden), durch Wiederherstellung des früheren Zustands oder in Geld zu ersetzen;

soweit erforderlich, das Schreiben vom 9. Oktober 2006 (Az. PMO.3/MLP/mc D[2006] 9277) aufzuheben;

soweit erforderlich, das Schreiben vom 23. April 2007 (Az. ADMINB.2/MB/ade D[2007] 8725) aufzuheben, mit dem die gegen die angefochtene Entscheidung und das Schreiben vom 9. Oktober 2006 gerichtete Beschwerde des Klägers vom 27. Dezember 2006 zurückgewiesen wurde;

soweit zweckmäßig, das Schreiben vom 27. September 2005 (Az. ADMIN/IDOC/GC/eh D[2005] 22005) aufzuheben;

festzustellen, dass die Vorkommnisse, auf die sich der Antrag vom 10. Juli 2006 bezieht, tatsächlich ereignet haben, und dementsprechend, soweit erforderlich und gegebenenfalls inzident, deren Rechtswidrigkeit festzustellen, hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, unverzüglich eine Untersuchung durchzuführen;

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger unverzüglich und schriftlich die Ergebnisse dieser Untersuchung mitzuteilen, diese auf geeignete Art und Weise bekanntzumachen und sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit Zugang zu ihnen erhält;

die Beklagte zu verurteilen, ohne weitere Verzögerung die Originale und sämtliche Kopien der Aktennotiz vom 14. August 2001 mit der Überschrift "Conduite professionnelle de M. Luigi Marcuccio, conseiller économique à la délégation en Angola" zu vernichten und den Kläger schriftlich von der Vernichtung in Kenntnis zu setzen;

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger 1 520 000 Euro oder den höheren oder niedrigeren Betrag zu zahlen, den das Gericht als Ersatz für den Teil des streitigen Schadens, der dem Kläger bereits entstanden ist, bis zum heutigen Tag für billig und gerecht hält;

die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger vom morgigen Tag an bis zu dem Tag, an dem die in vollem Umfang antragsgemäß ergehenden Entscheidungen ausnahmslos durchgeführt sind, täglich 1 000 Euro oder den höheren oder niedrigeren Betrag zu zahlen, den das Gericht als Ersatz für den Teil des streitigen Schadens, der in dem Zeitraum zwischen dem morgigen Tag und dem Tag der Durchführung eintritt, für billig und gerecht hält, zu entrichten am ersten Tag eines jeden Monats für die im vorhergehenden Monat entstandenen Ansprüche;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt sein Vorbringen auf drei Klagegründe: 1. Vollständiges Fehlen einer Begründung, auch deswegen, weil die von der Beklagten angeführten Gründe unlogisch, widersprüchlich, unsinnig, verwirrend und nur vorgeschoben seien; 2. schwere und offensichtliche Rechtsverletzung; 3. Verletzung der Fürsorgepflicht und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

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