Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 13. Dezember 2012 – Mileva/Kommission
(Rechtssache F-101/11)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Auswahlverfahren EPSO/AD/188/10 – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Zusammensetzung des Prüfungsausschusses – Ständige und nicht ständige Mitglieder)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Tzena Mileva (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt E. Boigelot, sodann Rechtsanwalt G. Generet)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/188/10, KONFERENZDOLMETSCHER für BULGARISCH (BG), die Klägerin nicht in die Reserveliste des genannten Auswahlverfahrens aufzunehmen, und auf Entschädigung für den materiellen und immateriellen Schaden
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Mileva trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 6 vom 7.1.2012, S. 25.