Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Spetsializiran nakazatelen sad (Bulgarien), eingereicht am 21. November 2019 – Strafverfahren gegen Ivan Gavanozov

(Rechtssache C-852/19)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Spetsializiran nakazatelen sad

Partei des Ausgangsverfahrens

Ivan Gavanozov

Vorlagefrage

Ist eine nationale Regelung, die keine Rechtsbehelfe gegen den Erlass einer Europäischen Ermittlungsanordnung zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen, zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und zur Vernehmung eines Zeugen vorsieht, mit Art. 14 Abs. 1 bis 4, Art. 1 Abs. 4 und den Erwägungsgründen 18 und 22 der Richtlinie 2014/411 sowie den Art. 47 und 7 der Charta in Verbindung mit den Art. 13 und 8 EMRK vereinbar?

Kann unter diesen Umständen eine Europäische Ermittlungsanordnung erlassen werden?

____________

1     Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. 2014, L 130, S. 1).