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Klage, eingereicht am 5. April 2011 - ZZ/Kommission

(Rechtssache F-40/11)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Leistungen festgesetzt worden sind, auf die der Kläger wegen seiner dauernden Teilinvalidität Anspruch hat

Anträge

Der Kläger beantragt,

soweit angebracht, den Entscheidungsentwurf der Beklagten vom 2. Juni 2010, der zu den Garantien gehört, die dem Kläger nach Art. 73 des Statuts im Zusammenhang mit einem Unfall zustehen, dessen Opfer er am 17. Juni 2005 geworden ist, aufzuheben, und zwar beschränkt auf den Teil des Entscheidungsentwurfs, in dem festgestellt wird, dass dem Kläger, wie es tatsächlich geschehen ist, ein Betrag von 10 682,29 Euro zu zahlen ist;

die Entscheidung aufzuheben, in die der Entscheidungsentwurf vom 2. Juni 2010 nach Ablauf der gesetzlichen Frist für dessen Zustellung an den Kläger umgewandelt worden ist, ohne dass der Kläger die Befassung des Ärzteausschusses beantragt hatte, und zwar beschränkt auf den Teil der streitigen Entscheidung, mit dem festgestellt wird, dass dem Kläger, wie es tatsächlich geschehen ist, ein Betrag von 10 682,29 Euro zu zahlen ist;

soweit erforderlich, die Zurückweisung der Beschwerde vom 26. August 2010 aufzuheben;

die Europäische Kommission zu verurteilen, an ihn unverzüglich den Unterschied zwischen dem, was ihm nach Art. 73 des Statuts im Zusammenhang mit dem Unfall zugestanden hätte, und dem ihm bereits gezahlten Betrag von 10 682,29 Euro zuzüglich Zinsen auf diesen Unterschiedsbetrag in Höhe von 10 % pro Jahr mit Zinseszinsen ab 24. August 2010 zu zahlen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

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