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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. März 2012 – BI/Cedefop

(Rechtssache F-31/11)1

(Öffentlicher Dienst – Klagefrist – Sprache der Zurückweisung der Beschwerde)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: BI (Evosmos, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Centre Européen pour le développement de la formation professionnelle (Prozessbevollmächtigter: M. Fuchs im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Leiterin des CEDEFOP, mit der das Beschäftigungsverhältnis des Klägers beendet worden ist, und auf Ersatz des ihm entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

BI trägt sämtliche Kosten.

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1 ABl. C 186 vom 25.6.2011, S. 33